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RG, 23.03.1905 - Rep. VI. 248/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Über die bei Erlaß eines Zwischenurteils nach § 304 Z.P.O. anzuwendende Urteilsformel. 2. Haften mehrere Tierhalter dem Geschädigten als Gesamtschuldner? 3. Haftet der Tierhalter neben dem nach § 834 B.G.B. Aufsichtspflichtigen dem Geschädigten als Gesamtschuldner?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwischenurteil nach § 304 Z.P.O. Tierschade.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 60, 313
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Ein Zwischenurteil über den Grund muß vielmehr lauten, der mit der Klage geltend gemachte Anspruch sei (gegebenenfalls ganz oder teilweise) dem Grunde nach gerechtfertigt (so bereits: RGZ 60, 313 [314], stRspr;… ebenso: BGH, vgl. etwa Urteile vom 23. Oktober 1952 - III ZR 231/51 - BGHZ 7, 331 [333], vom 3. November 1978, aaO. S. 25 und vom 26. März 1985 - X ZR 28/84 - NJW 1985, 1959 ;… Stein/Jonas/Leipold, aaO., § 304 Rdnr. 41 und dort Fn. 103;… Thomas/Putzo, aaO., § 304 Rdnr. 15). - KG, 10.10.1994 - 22 U 5514/93
Schadensersatzansprüche eines Kraftfahrzeughalters aus einem Verkehrsunfall mit …
Im Ergebnis nichts anderes würde gelten, wenn man davon ausginge, daß der Halter des Reitpferdes gemäß §§ 833, 840 Abs. 1 BGB neben dem Beklagten zu 1) grundsätzlich für den Unfallschaden mit haftbar wäre (zur gesamtschuldnerischen Haftung von Tierhalter und Tierhüter vgl. z. B. RGZ 60, 313, 315;… Soergel-Zeuner, BGB, 11. Aufl., Rdn. 5 zu § 834;… MünchKomm-BGB/Mertens, Rdn. 4 zu § 834).